Sehen ist nur im Zusammenspiel zwischen Auge und Gehirn möglich. Die im Auge erzeugten Reize müssen im Gehirn verarbeitet werden. Anderseits steuert das Gehirn die Augen so, dass immer das Gewünschte oder Notwendige gesehen wird. Diese Verbindungen können Störungen aufweisen. Folgen sind z.B. Sehschärfeminderungen, Gesichtsfeldausfälle, Doppelbildwahrnehmung oder Veränderungen der Pupille. Solche Störungen werden in der Praxis in Kooperation mit anderen Spezialisten betreut.
Retinitis pigmentosa, Makuladystrophien, Zapfen- und Zapfen-Stäbchen-Dystrophien, die Kombination aus Netzhautdystrophie und Innenohrschwerhörigkeit (Usher-Syndrom), Optikusatrophien sowie viele weitere, sehr seltene erbliche Erkrankungen der Netzhaut und des Sehnerven sind die wichtigste wissenschaftliche Fragestellung des Praxisinhabers. Dieses ermöglicht eine umfassende Beratung und Betreuung der Patienten, die oftmals Schwierigkeiten haben, einen augenärztlichen Ansprechpartner zu finden.
Störungen des Sehvermögens und Augenerkrankungen können auch in der Kindheit auftreten. Die Erkennung und präzise Diagnostik ist häufig schwierig, da sich Kinder besonders in den ersten 5 Lebenjsahren in der Regel nicht leicht untersuchen lassen. Altersangepasste Methoden, Einfühlungsvermögen und oftmals viel Geduld sind notwendig, um zu einer Diagnose zu kommen oder aber festzustellen, dass der Verdacht auf eine Sehstörung unbegründet ist. Für ganz kleine Kinder und komplexe Fälle gibt es eine besondere Sprechstunde am Montagnachmittag, die von der Orthoptistin Frau Hinz und Prof. Rüther durchgeführt wird.
Viele Augenärzte vertreten die Ansicht, dass es sinnvoll ist, Kinder grundsätzlich im Alter von 2,5 bis 3,5 Jahren und in besonderen Fällen schon im 1. Lebensjahr augenärztlich zu untersuchen, um verborgene Sehstörungen zu entdecken. Auch solche Vorsorgeuntersuchungen werden in der Praxis durchgeführt.
Eine Schielerkrankung kann im Kindesalter zu erheblichen funktionellen Einschränkungen des Sehvermögens führen, die früh erkannt und behandelt werden müssen. Schielerkrankungen bei Kindern und bei Erwachsenen können auch auf Augenbewegungsstörungen zurückzuführen sein, die wiederum Folge von Prozessen im Gehirn sein können. Dieses erfordert eine gezielte Diagnostik, die weitreichende Konsequenzen für die Betreuung der betroffenen Patienten hat.
Häufig sind solche Störungen durch einfache Untersuchungen herauszufinden. Zuweilen ist es jedoch für die Erkennung von Augenbewegungsstörungen und für die Beurteilung ihres Verlaufs notwendig, weitergehende Methoden zu verwenden. Eine besondere Rolle spielt dabei die Untersuchung mittels Tangentenskala nach Harms, die in der Praxis durchgeführt werden kann. Auch diese Fragen werden in der Sprechstunde am Montagnachmittag betreut, die von der Orthoptistin Frau Hinz und Prof. Rüther durchgeführt wird.
Das Glaukom („Grüner Star“) ist eine Erkrankung des Sehnerven, die schleichend beginnt und oftmals unbemerkt bleibt. Die Häufigkeit nimmt ab dem 40. Lebensjahr deutlich zu, bei kurzsichtigen Patienten oder familiärer Belastung auch schon früher. In Deutschland sind fast 1 Million Menschen betroffen. Da die Erkrankung vom Patienten zunächst nicht bemerkt wird und ein eingetretener Schaden des Sehnerven nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, halten Augenärzte eine Vorsorgeuntersuchung in der Regel ab dem 40. Lebensjahr für sinnvoll.
Die Glaukomvorsorge beinhaltet die Messung des Augeninnendrucks, der beim Glaukom häufig erhöht ist und dessen Senkung das wesentliche Therapieverfahren darstellt. Darüberhinaus sind die Untersuchung des Sehnerven und in Verdachtsfällen die Durchführung einer Gesichtsfelduntersuchung notwendig, da beim Glaukom Gesichsfeldausfälle die typische Folge der Sehnervschädigung darstellen.
Die Glaukomvorsorge wird als Individuelle Gesundheitsleistung in der Praxis angeboten.
Die Sehanforderungen im Verkehrsalltag ändern sich durch neue Techniken im Laufe der Zeit. Gleichzeitig kann sich im Laufe des Lebens in Teilbereichen eine Beeinträchtigung des Sehvermögens im Verkehr einstellen. Dieses betrifft insbesondere die Fähigkeit zu Dämmerungs- oder Nachtfahrten. In der Praxis besteht die Möglichkeit, die Sehanforderungen für den Verkehr gezielt überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse werden erläutert und vertraulich behandelt.
Neben dem Sehtest für den Führerscheinerwerb können in der Praxis zudem Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung für alle Führerscheinklassen erstellt werden.
Durch die Verfügbarkeit auch spezialisierter Diagnostikverfahren ist in der Praxis die Erstellung jedeweder augenärztlicher Gutachten möglich. Dieses gilt z.B. für gerichtliche Gutachten ebenso wie für Gutachten auf Verlangen von Sozialversicherungsträgern und Behörden.
In der Praxis besteht langjährige Erfahrung mit der Anpassung von formstabilen und flexiblen (weichen) Kontaktlinsen und der Betreuung von Kontaktlinsenträgern. Die ehemalige Praxisinhaberin, Frau Dr. med. B. Stegemann, steht für spezielle Fragestellungen in diesem Bereich nach wie vor zur Verfügung.
Montag | 08.00 - 13.00 Uhr |
Dienstag |
11.00 - 14.00 Uhr 15.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 - 19.00 Uhr |
Freitag | nach Vereinbarung |
Montag | 14.30 - 17.30 Uhr |
Telefon: 030 / 22 91 61 0
Offene Sprechstunden
(kein Termin, keine Brillenanpassung):
Mo, Mi, Fr 8.00 - 9.00 Uhr
Di 11.00 - 12.00, Do 13.00 - 14.00 Uhr